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BFH 11.04.2024 VI R 1/22, Kommentierte Nachricht NWB 26/2024 S. 1750

Lohnsteuer | Der Grundlohn i. S. des § 3b Abs. 1 EStG ist maßgeblich für die prozentualen Höchstgrenzen der Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge