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BPatG Urteil v. - 5 Ni 6/22 (EP)

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des europäischen Patents 2 171 673 (Streitpatent – SP), das – unter Inanspruchnahme der Priorität der US 939 844 P vom 23. Mai 2007 und der US 41 944 P vom 3. April 2008 – am 23. Mai 2008 angemeldet worden ist. Die Erteilung des europäischen Patents ist am 20. April 2016 veröffentlicht worden. Das in englischer Sprache gefasste Streitpatent trägt die Bezeichnung “RECORDING AND REPORTING OF DRIVING CHARACTERISTICS USING WIRELESS MOBILE DEVICE“, ins Deutsche übersetzt “AUFZEICHNUNG UND MELDUNG VON FAHREIGENSCHAFTEN UNTER VERWENDUNG EINES DRAHTLOSEN MOBILGERÄTS”. Es ist in Kraft und umfasst in der geltenden Fassung insgesamt elf Patentansprüche, von denen die Patentansprüche 1, 10 und 11 nebengeordnet sind. Die Klägerin begehrt mit ihrer Klage die vollständige Nichtigerklärung des Streitpatents.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2023:281123U5Ni6.22EP.0

Fundstelle(n):
KAAAJ-69503

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