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Der Ausweis ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten bedingt Taxonomiefähigkeit
Wie sich erstmals berichtspflichtige Unternehmen auf die Taxonomieverordnung vorbereiten können
Um die Wirtschaft nachhaltiger zu gestalten und Finanzströme in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu leiten, wurde mit der europäischen Taxonomieverordnung ein Klassifikationssystem zur Einordnung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten geschaffen. Die bisher definierten taxonomiefähigen Tätigkeiten beziehen sich dabei vor allem auf Branchen, die eine hohe Auswirkung auf das Klima haben und lassen noch viele Tätigkeiten undefiniert. Dies führt im Branchenvergleich zu sehr unterschiedlich stark ausgeprägten Taxonomiequoten und ebenfalls großen Lücken zwischen taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Aktivitäten. Unternehmen, die nur niedrige Taxonomiequoten ausweisen können, befürchten häufig, als nicht nachhaltig wahrgenommen zu werden, auch wenn das Fehlen von Kriterien für die Bewertung der Taxonomiekonformität tatsächlich nicht allein darauf schließen lässt. Der vorliegende Beitrag betrachtet die Anforderungen der Taxonomie-VO und geht insbesondere darauf ein, worauf Unternehmen mit wenigen taxonomiefähigen Aktivitäten achten sollten und wie sie sich vorbereiten können, um frühzeitig taxonomiekonforme Quoten ausweisen zu können, wenn neue Tätigkeiten als taxonomiefähig definiert werden.