Verpflichtung zur Nutzung des besonderen elektronischen
Steuerberaterpostfachs
Leitsatz
Nach der Finanzgerichtsordnung vertretungsberechtigte Personen müssen dem Gericht Schriftsätze und deren Anlagen als elektronisches
Dokument übermitteln, wenn ihnen dafür ein sicherer Übertragungsweg zur Verfügung steht.
Steuerberatern steht seit dem durch das besondere elektronische Steuerberaterpostfach ein sicherer Übermittlungsweg
zur Verfügung.
Der verspätete richterliche Hinweis auf die Verpflichtung zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs
rechtfertigt allein nicht die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Fundstelle(n): JAAAJ-69470
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