Unternehmereigenschaft einer Grundstücksgemeinschaft bei Vermietung von Garagen
Leitsatz
1. Neben natürlichen und juristischen Personen kommen auch Personenzusammenschlüsse als Unternehmer in Betracht.
2. Ein Zusammenschluss natürlicher Personen erbringt regelmäßig (nur) dann als selbständiger Unternehmer Leistungen gegen
Entgelt, wenn dem Leistungsempfänger diese Personenmehrheit als Schuldner der vereinbarten Leistung und Gläubiger des vereinbarten
Entgelts gegenübersteht.
3. Wer bei den Leistungen als Leistender anzusehen ist, ergibt sich regelmäßig aus den abgeschlossenen zivilrechtlichen Vereinbarungen.
Fundstelle(n): StBp 2024 S. 275 Nr. 9 StBp 2024 S. 278 Nr. 9 UR 2024 S. 756 Nr. 20 UR 2024 S. 758 Nr. 20 MAAAJ-69469
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.