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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 2 K 195/19

Gesetze: EStG § 2 Abs. 1 Nr. 3; EStG § 2 Abs. 2 Nr. 1; EStG§ 4 Abs. 3; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

Einkommensteuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Mietverhältnisses – Bestimmung des Umfangs der betrieblichen Nutzung des Pkw

Leitsatz

  1. Ein zwischen Ehegatten geschlossenes Mietverhältnis ist mangels Fremdüblichkeit nicht steuerlich anzuerkennen, wenn es bereits an einer klaren und eindeutigen Vertragsgestaltung fehlt - die Vertragsänderungen über die Aufgabe der ursprünglich vorgenommenen Aufteilung der Miete in Nettomiete und abzurechnende Nebenkosten, die Veränderungen betreffend den Umfang der gemieteten Fläche, die Höhe der Miete, die Nutzungsänderungen durch den Um- und Ausbau sowie die teilweise Nutzung durch die Tochter hatten die Vertragsparteien abweichend von der ursprünglich vertraglichen Vereinbarung nur noch mündlich getroffen.

  2. Im Rahmen eines Ehegattenmietverhältnisses (hier: Überlassung von Räumlichkeiten zum Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei) besteht eine Anpassungspflicht hinsichtlich des Mietvertrags bis hin zur Vereinbarung einer unentgeltlichen Nutzungsüberlassung, wenn die Mietzahlungen nur noch aus gemeinsamen Mitteln der Ehegatten aufgebracht werden können.

Fundstelle(n):
KAAAJ-69461

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