Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer | Behandlung der Aufwendungen für eine Feier des Arbeitgebers anlässlich einer Verabschiedung eines Arbeitnehmers (FG)
Veranstaltet ein Arbeitgeber
anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers einen Empfang, so ist
entgegen
R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 LStR
auch bei Überschreiten der Freigrenze von 110 € unter Berücksichtigung
der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob es sich um ein Fest des
Arbeitgebers (betriebliche Veranstaltung) oder um ein privates Fest des
Arbeitnehmers handelt (; Revision anhängig; BFH-Az. VI R
18/24).
Hintergrund: Nach R 19.3 Abs. 3 Nr. 3 LStR werden die Kosten für Verabschiedungen dem Arbeitnehmer unabhängig davon als steuerpflichtiger Arbeitslohn zugerechnet, ob die Veranstaltung im betrieblichen Interesse liegt oder nicht. Dagegen wird bei Geburtstagsfeiern nach R 19.3. Abs. 3 Nr. 4 LStR, die von der Finanzverwaltung als Folge einer Entscheidung des BFH aus dem...