Errichtung eines Gebäudes auf dem Grundstück des Ehegatten unter Vereinbarung eines Aufwendungsersatzanspruchs nach § 951 Abs. 1 BGB führt zur Aktivierung eines Nutzungsrechts; Zulässigkeit der Übertragung einer Rücklage nach § 6 b EStG
Leitsatz
Trägt ein Ehegatte vereinbarungsgemäß alle Aufwendungen für die Errichtung eines Gebäudes auf dem Grund und Boden des anderen Ehegatten und ist zwischen den Eheleuten festgelegt, daß der andere Ehegatte das ihm zuwachsende Eigentum an dem Gebäude ausgleichen muß, dann kann der den Bau finanzierende Ehegatte seine Aufwendungen wie ein materielles Wirtschaftsgut aktivieren. Dem steht nicht entgegen, daß das Gebäude im Betrieb beider Ehegatten genutzt wird.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 718 BFH/NV 1997 S. 460 Nr. -1 DAAAA-96005
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