Steuernachforderungen sind auch dann gemäß § 233 a AO (a. F.) für den Zeitraum vom Ablauf der Karenzzeit an zu verzinsen, wenn sich die Nachforderungen aus einer aufgrund eines rückwirkenden Ereignisses nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO geänderten Steuerfestsetzung ergeben
Leitsatz
Steuernachforderungen sind auch dann gemäß § 233 a AO 1977 zu verzinsen, wenn sich diese aus einer Steuerfestsetzung ergeben, durch die die ursprüngliche Steuerfestsetzung rückwirkend gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 geändert worden ist. Der Umstand, daß sich für den Steuerschuldner aufgrund der bisherigen Steuerfestsetzung kein Zins- oder Liquiditätsvorteil ergeben hat, steht dem nicht entgegen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 714 JAAAA-96003
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