BMF - III C 3 - S 7344/19/10002 :006 BStBl 2024 I S. 1048

Muster der Umsatzsteuererklärung 2024, Vordruckmuster USt 2 E

Mit Verkündung des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness am [1] wurden der § 18 Absatz 3 Satz 1 UStG sowie der § 19 Absatz 1 Satz 4 UStG neu gefasst. Kleinunternehmer sind damit grundsätzlich ab dem Besteuerungszeitraum 2024 von der Abgabe von Umsatzsteuererklärungen befreit. Damit gilt Folgendes:

(1) Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2024 wird das folgende Vordruckmuster neu gefasst.


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USt 2 E
Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2024

(2) Der Vordruck ist auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen.

(3) Die Umsatzsteuererklärung ist grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung authentifiziert zu übermitteln (§ 18 Abs. 3 Satz 1 UStG i. V. m. § 87a Abs. 6 Satz 1 AO). Informationen hierzu sind unter der Internet-Adresse www.elster.deerhältlich.

USt 2 E - Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2024

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BMF v. - III C 3 - S 7344/19/10002 :006

Fundstelle(n):
BStBl 2024 I Seite 1048
UR 2024 S. 555 Nr. 14
UVR 2024 S. 294 Nr. 10
WAAAJ-69363

1BGBl I S. 108, BStBl 2024 I S. 666