Muster der Umsatzsteuererklärung 2024, Vordruckmuster USt 2 E
Mit Verkündung des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness am [1] wurden der § 18 Absatz 3 Satz 1 UStG sowie der § 19 Absatz 1 Satz 4 UStG neu gefasst. Kleinunternehmer sind damit grundsätzlich ab dem Besteuerungszeitraum 2024 von der Abgabe von Umsatzsteuererklärungen befreit. Damit gilt Folgendes:
(1) Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2024 wird das folgende Vordruckmuster neu gefasst.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
USt 2 E | Anleitung zur Umsatzsteuererklärung
2024 |
(2) Der Vordruck ist auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen.
(3) Die Umsatzsteuererklärung ist grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung authentifiziert zu übermitteln (§ 18 Abs. 3 Satz 1 UStG i. V. m. § 87a Abs. 6 Satz 1 AO). Informationen hierzu sind unter der Internet-Adresse www.elster.deerhältlich.
USt 2 E - Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2024
BMF v. - III C 3 - S 7344/19/10002 :006
Fundstelle(n):
BStBl 2024 I Seite 1048
UR 2024 S. 555 Nr. 14
UVR 2024 S. 294 Nr. 10
WAAAJ-69363
1BGBl I S. 108, BStBl 2024 I S. 666