Erläuterung; Ermessen; Heilung; Verspätungszuschlag
Rechtsfrage
Führt die fehlende Erläuterung der Verspätungszuschlagsfestsetzung im Bescheid im Falle einer Erstattung mangels Bestimmtheit der Verspätungszuschlagsfestsetzung zur Nichtigkeit, da eine fehlende Erläuterung gemäß § 128 Abs. 3 AO aus einer gebundenen Entscheidung keine Ermessensentscheidung machen kann? Spielt es dabei eine Rolle, ob aus dem Bescheid ersichtlich war, ob eine Festsetzung gemäß § 152 Abs. 1 oder nach Abs. 2 AO erfolgt ist? Kann die fehlende Erläuterung, ob eine Ermessensentscheidung vorliegt, heilend nachgeholt werden?
Gesetze: AO § 152, AO § 5, AO § 128 Abs 3
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.06.2024):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
SAAAJ-69360