Anschaffungskosten; Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; Rückwirkung; Werbungskosten
Rechtsfrage
Stellen geleistete Zahlungen für eine Mietgarantie und eine sogenannte Pre-Opening-Gebühr dem Grunde nach Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar oder sind sie als sogenannte Fondsetablierungskosten gemäß § 6e des Einkommensteuergesetzes (EStG) lediglich als Anschaffungskosten zu berücksichtigen?
Ist die rückwirkende gesetzliche Geltungsanordnung des § 6e EStG (§ 52 Abs. 14a EStG) verfassungsgemäß?
Gesetze: EStG § 6e, EStG § 9 Abs 5 S 2, EStG § 52 Abs 14a
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.06.2024):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
IAAAJ-69346