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BFH  - IX R 13/24 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 6e, EStG § 9 Abs 5 S 2, EStG § 52 Abs 14a

Rechtsfrage

Stellen geleistete Zahlungen für eine Mietgarantie und eine sogenannte Pre-Opening-Gebühr dem Grunde nach Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar oder sind sie als sogenannte Fondsetablierungskosten gemäß § 6e des Einkommensteuergesetzes (EStG) lediglich als Anschaffungskosten zu berücksichtigen?

Ist die rückwirkende gesetzliche Geltungsanordnung des § 6e EStG (§ 52 Abs. 14a EStG) verfassungsgemäß?

Anschaffungskosten; Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; Rückwirkung; Werbungskosten

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 2289 Nr. 40
DStR 2025 S. 1997 Nr. 35
StuB-Bilanzreport Nr. 17/2025 S. 673
IAAAJ-69346

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