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SteuerStud Nr. 9 vom Seite 551

Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein Arbeitslohn

Dr. Sascha Bleschick

, BStBl 2024 II S. 387 NWB YAAAJ-60311

Leitsätze

  1. Der Gewinn (Differenz zwischen [Rück-]Kaufpreis und Anschaffungskosten) aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat.

  2. Ein lohnsteuerbarer Vorteil kann nur insoweit vorliegen, als der Arbeitnehmer aus der Veräußerung der Mitarbeiterbeteiligung einen durch das Arbeitsverhältnis veranlassten marktunüblichen Überpreis erzielt.

Sachverhalt

Manager L war 2000–2008 bei der A-GmbH angestellt. Durch ein Managementbeteiligungsprogramm (MPP) beteiligte sich L 2006 über eine Kommanditeinlage (25.000 €) als Kommanditist an einer (vermögensverwaltenden) Manager-KG (M-KG). Die M-KG erwarb entsprechend dem MPP Anteile an S, einer Kapitalgesellschaft (Beteiligung des L weniger als 1 % der Anteile an der S). S hielt wiederum Anteile an einer GmbH. Weil die M-KG vermögensverwaltend tätig war, wurde L die Beteiligung der S an der GmbH über die Bruchteilsbetrachtung (§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO) unmittelbar zugerechnet. Der 2006 durch L über die M-KG erfolgte Erwerb der Anteile an S war verbill...