Duldungsbescheid; Handelsregister; Rechtmäßigkeit; Rechtsnachfolge
Rechtsfrage
1. Handelt es sich beim Duldungsbescheid -anders als beim Haftungsbescheid- um einen Teil der Vollstreckungsmaßnahme zur Realisierung der Erstschuld mit der Folge, dass der Erlass des Duldungsbescheids unter den von § 15 HGB abgedeckten Prozessverkehr fällt?
2. Findet § 15 Abs. 1 HGB nur bei Vollstreckungsmaßnahmen Anwendung oder kann sich die Finanzverwaltung auch bei der Zwangsvollstreckung vorgelagerten Maßnahmen auf die Wirkungen der negativen Publizität berufen?
Gesetze: AO § 191 Abs 1, HGB § 15, AnfG § 3, AnfG § 4, AnfG 11, AnfG § 15 Abs 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 31.05.2024): EFG 2024, 732 , Nichtzulassungsbeschwerde
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
KAAAJ-69302