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Umsatzsteuer | Steuerpflichtige Vermittlungsleistungen (BFH)
Ein Klarierungsagent
(Schiffsmakler), der zur Klarierung eines bestimmten Seeschiffes
(Schiffsabfertigung und -versorgung) einen Hafendienstleister darüber
informiert, dass die Schifffahrtsgesellschaft ihn mit der Erbringung von - zu
diesem Zeitpunkt nur teilweise feststehenden - Leistungen beauftragen wird,
stellt den Kontakt zu einem bestimmten Kunden her, so dass nur eine
Vermittlungsleistung vorliegt, nicht aber mehrere Einzelvermittlungen in Bezug
auf eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen (;
veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH und des BFH ist bei einem Umsatz, der ein Bündel von Einzelleistungen und Handlungen umfasst, im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu be-stimmen, ob zwei oder...