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BFH Urteil v. - IV R 43/96 BStBl 1997 II S. 681

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3

Krankenpfleger, der Pflegeleistungen weitgehend seinen Mitarbeitern überläßt, ist nicht freiberuflich tätig

Leitsatz

Überläßt ein Krankenpfleger, der häusliche ambulante Pflegedienste anbietet, die Pflege des einzelnen Patienten angesichts des Umfangs der zu erbringenden Pflegeleistungen weitgehend seinen Mitarbeitern und beschränkt sich seine eigene Tätigkeit auf die Vertretung in Urlaubs- und Krankheitsfällen, so wird er i. S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG nicht eigenverantwortlich tätig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 681
YAAAA-95989

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