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Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Änderungen am BEG IV (BMJ)
Die Bundesregierung hat am
eine
vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegte Formulierungshilfe zur
Ergänzung des Regierungsentwurfs für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz
(BEG IV) beschlossen. Damit werden weitere Maßnahmen zum Abbau überflüssiger
Bürokratie für das BEG IV vorgeschlagen, das derzeit im Deutschen Bundestag
beraten wird.
In der Formulierungshilfe – also einem Vorschlag für die weiteren Beratungen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages – sind u.a. folgende Maßnahmen vorgesehen:
Änderungen im arbeitsrechtlichen Nachweisgesetz und in Bezug auf Befristungen der Regelaltersgrenze: Künftig sollen Arbeitgeber auch in Textform, also per E-Mail, über die wesentlichen Bedingungen ihrer Arbeitsverträge informieren sowie Altersgrenzenverei...