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LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 5 KR 26/22

Gesetze: BGB § 187 Abs. 2; SGB V § 46 S. 2; SGB V § 49 Abs. 1 Nr. 5

Leitsatz

Leitsatz:

Erfolgt beim Anspruch auf Krankengeld die weitere Feststellung von Arbeitsunfähigkeit (AU) durch eine Folgebescheinigung noch vor Ablauf der zuvor attestierten AU, beginnt die Wochenfrist des § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V, binnen derer der Krankengeldanspruch ruht, am Tag nach dem Ablauf der vorangegangenen AU.

Es handelt sich um eine Tagesbeginnfrist nach § 187 Abs. 2 BGB, so dass der erste Tag bei der Berechnung der Wochenfrist mitzählt.

Fundstelle(n):
PAAAJ-69173

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