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LAG München 11.08.2023 7 Sa 610/22, NWB 25/2024 S. 1697

Arbeitnehmerstatus | Rückabwicklung eines „freien“ Mitarbeiterverhältnisses

Durch die Vereinbarung und Behandlung eines Rechtsverhältnisses als freie Mitarbeit wird beim Mitarbeiter ein entsprechender Vertrauenstatbestand geschaffen. Erweist sich die Zusammenarbeit tatsächlich als Arbeitsverhältnis, ist dieses Vertrauen des Arbeitnehmers grds. schützenswert.

Anmerkung:

In dem Fall handelt der Arbeitgeber rechtsmissbräuchlich, wenn er versucht, dem Mitarbeiter die erhaltenen Vorteile wieder zu entziehen. Anders ist dies, wenn der Arbeitgeber entsprechend dem Anliegen des Mitarbeiters verfährt und das Rechtsverhältnis auch vergütungsrechtlich als Arbeitsverhältnis behandelt. Vorliegend war ein freies Mitarbeiterverhältnis vereinbart. Nach einer Prüfung der DRV, die aufgrund einer anonymen Anzeige tätig geworden war, wurde das Vertragsverhältnis als Arbeitsverhältni...