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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 08 | Lohnsteuer: Kostenerstattung kirchlicher Arbeitgeber für erweiterte Führungszeugnisse kein Arbeitslohn

Erstattet ein kirchlicher Arbeitgeber seinen Beschäftigten im sozialen Bereich die Kosten für die Erteilung erweiterter Führungszeugnisse, zu deren Einholung der Arbeitgeber zum Zwecke der Prävention gegen sexualisierte Gewalt kirchenrechtlich verpflichtet ist, führt dies nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht zu Arbeitslohn. Die Erstattung der Verwaltungsgebühren liege im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers.

Das nächste Urteil des Bundesfinanzhofs ist ebenfalls zugunsten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergangen. Und auch hier hatten wir Sie bereits über die Entscheidung der Vorinstanz informiert.

Im Streitfall hatte ein kirchlicher Arbeitgeber Mitarbeiter im sozialen Bereich beschäftigt. Er verlangte von diesen erweiterte Führungszeugnisse – nach den internen Vorgaben zur Prävention sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und sonstigen Schutzbefohlenen. Die Verwaltungsgebühren i. H. von jeweils 13 € wurden übernommen.

Das Finanzamt wollte diesen Betrag versteuern. Erfreulicherweise hatte das FG Münster dabei jedoch nicht mitgespielt. Wie in unserer September-Ausgabe 2022 berichtet, kamen die Richter aus Westfa...