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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 05-07 | Lohnsteuer: Pauschalierung bei Feier nur für Vorstandsmitglieder und Führungskräfte ist möglich

Begriffe, die in verschiedenen Paragrafen des gleichen Gesetzes verwendet werden, sind grds. einheitlich auszulegen. Das Tatbestandsmerkmal „Betriebsveranstaltung“ in § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG entspricht daher der Legaldefinition in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG. Die Pauschalierungsmöglichkeit bei Arbeitslohn aus Anlass von Betriebsveranstaltungen setzt deshalb laut Bundesfinanzhof nicht voraus, dass diese allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offenstehen.

Wir beginnen mit einem Urteil des Bundesfinanzhofs zur Lohnsteuer, das Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen erfreut.

Der VI. Senat des BFH musste klären: Ist die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach die Pauschalierung der Lohnsteuer bei Betriebsveranstaltungen nur anwendbar ist, wenn die Veranstaltung allen Betriebsangehörigen offensteht, seit 2015 weiterhin anzuwenden?

Im Streitfall hatten an einer Weihnachtsfeier nur Vorstandsmitglieder und Führungskräfte teilgenommen. Das FG Köln hatte in erster Instanz eine Pauschalierung abgelehnt. Wir hatten in unserer Juli-Ausgabe 2022 darüber gesprochen. – Wenn Sie unserem Rat gefolgt sind und vergleichbare Verfahren offengehalten haben, dann haben Sie jetzt gute Karten...