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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 21 | Energiepreispauschale: Zulässigkeit der Besteuerung beim BFH auf dem Prüfstand

Nach Meinung vieler Experten ist es zweifelhaft, ob der Gesetzgeber die Steuerpflicht der einmaligen Energiepreispauschale anordnen durfte, obwohl mangels Leistung des Steuerpflichtigen die Zahlung keiner der sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes zugeordnet werden kann. Leider hat sich das FG Münster in einem Musterprozess dieser Argumentation jedoch nicht angeschlossen. Wir sind gespannt, wie der Bundesfinanzhof dies im Revisionsverfahren beurteilt.

Zum Abschluss informieren wir Sie nun noch über bedeutsame Verfahren, die beim Bundesfinanzhof neu anhängig sind.

Als Steuer-Profi wissen Sie: Schwebende Prozesse beim höchsten deutschen Steuergericht eröffnen die Möglichkeit, gleichgelagerte Fälle durch einen Einspruch offen zu halten. Beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens, ist das Finanzamt gesetzlich verpflichtet, den Einspruch bis zu einer Entscheidung im Parallelfall ruhen zu lassen. Ihre Mandanten profitieren so – quasi als Trittbrettfahrer – von Verfahren anderer Steuerzahler.

Von Bedeutung für sehr viele Steuerbürger ist das anstehende Revisionsverfahren zur Energiepreispauschale . – Der VI. Senat des BFH muss klären, ob der Gesetzgeber die Steuerpflic...