Übernommenes Kapitalkonto als Einlage bei der Berechnung der Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG nach Verschmelzung einer
GmbH auf ein Einzelunternehmen
Leitsatz
In den Fällen der Umwandlung im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 2 UmwG, das heißt der Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf
einen Einzelunternehmer (und bisherigen Alleingesellschafter der GmbH) ist die Übernahme des positiven Eigenkapitals der übernommenen
Kapitalgesellschaft auf Seiten des übernehmenden Einzelunternehmers als eine bei der Berechnung von Überentnahmen nach § 4
Abs. 4a EStG des Einzelunternehmers berücksichtigungsfähige Einlage(-nleistung) zu behandeln.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2024 S. 1045 Nr. 19 BB 2024 S. 1584 Nr. 27 BB 2024 S. 1586 Nr. 27 BB 2024 S. 2475 Nr. 43 LAAAJ-68882
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