Bei Aufhebung der Körperschaftsteuerbefreiung des (Letzt-)Empfängers einer sog. Durchlaufspende können die Grundsätze von Treu und Glauben einer Änderung des Einkommensteuerbescheides beim Spender entgegenstehen
Leitsatz
Wird die Körperschaftsteuerbefreiung des (Letzt-)Empfängers einer sog. Durchlaufspende rückgängig gemacht und steht hiernach fest, daß der Empfänger tatsächlich nicht gemeinnützig war, kann die frühere körperschaftsteuerliche Beurteilung des Empfängers durch das FA nach den Grundsätzen von Treu und Glauben einer Änderung des Einkommensteuerbescheides entgegenstehen (Abgrenzung zu BFH-Urteilen vom I R 181/85, BFHE 158, 31, BStBl II 1989, 990; vom I R 65/86, BFHE 162, 407, BStBl II 1991, 258).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 612 BFH/NV 1997 S. 371 Nr. -1 NAAAA-95958
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