Kindergeldanspruchsberechtigung nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG: Wechsel der Haushaltszugehörigkeit bei zunächst probeweisem
und später endgültigem Umzug des Kindes in den Haushalt des anderen Elternteils
Leitsatz
1. Das Merkmal der Aufnahme eines Kindes in den Haushalt eines Elternteils wird in erster Linie durch den tatsächlichen Umstand
bestimmt, dass das Kind nicht nur vorübergehend in diesem Haushalt lebt.
2. Zieht ein Kind zunächst probeweise in den Haushalt des anderen Elternteils um und wird nach drei Monaten von den Eltern
einvernehmlich der endgültige Verbleib des Kindes im Haushalt des anderen Elternteils beschlossen, ohne dass das Kind nochmals
in die bisherige Wohnung zurückgekehrt wäre, so gehört das Kind für die vorrangige Kindergeldanspruchsberechtigung (§ 64 Abs.
2 Satz 1 EStG) ab dem Zeitpunkt des Umzugs nur noch zum Haushalt des anderen Elternteils.
3. Formale Gesichtspunkte, wie z. B. die Sorgerechtsregelung oder die melderechtlichen Verhältnisse, haben für die Beurteilung,
in welchen Haushalt das Kind aufgenommen ist, keine ausschlaggebende Bedeutung, sondern können allenfalls unterstützend bei
einem gegebenen Obhutverhältnis herangezogen werden.
Fundstelle(n): GAAAJ-68875
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.