1. Miet- oder Pachtgarantien im Rahmen eines Immobilienanlageprojekts unter Beteiligung eines geschlossenen Immobilienfonds
können Fondsetablierungskosten im Sinne von § 6e Abs. 2 EStG darstellen.
2. Es bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die rückwirkende Anwendung von § 6e EStG auf den
Veranlagungszeitraum 2014 (§ 52 Abs. 14a EStG).
Fundstelle(n): BB 2024 S. 1686 Nr. 29 BB 2024 S. 2162 Nr. 38 BB 2024 S. 2162 Nr. 38 DStR 2024 S. 1700 Nr. 30 DStRE 2024 S. 1010 Nr. 16 GStB 2025 S. 2 Nr. 1 GStB 2025 S. 2 Nr. 1 RAAAJ-68867
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