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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 6 K 27/22

Gesetze: EStG § 6e; EStG § 52 Abs. 14a; HGB § 255; AO § 42; AO § 164; GG Art. 100 Abs. 1; BVerfGG § 13 Nr. 11; BVerfGG § 80 ff

Einkommensteuer: Fondsetablierungskosten

Leitsatz

1. Miet- oder Pachtgarantien im Rahmen eines Immobilienanlageprojekts unter Beteiligung eines geschlossenen Immobilienfonds können Fondsetablierungskosten im Sinne von § 6e Abs. 2 EStG darstellen.

2. Es bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die rückwirkende Anwendung von § 6e EStG auf den Veranlagungszeitraum 2014 (§ 52 Abs. 14a EStG).

Fundstelle(n):
RAAAJ-68867

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