1. Miet- oder Pachtgarantien im Rahmen eines Immobilienanlageprojekts unter Beteiligung eines geschlossenen Immobilienfonds
können Fondsetablierungskosten im Sinne von § 6e Abs. 2 EStG darstellen.
2. Es bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die rückwirkende Anwendung von § 6e EStG auf den
Veranlagungszeitraum 2014 (§ 52 Abs. 14a EStG).
Fundstelle(n): BB 2024 S. 1686 Nr. 29 BB 2024 S. 2162 Nr. 38 BB 2024 S. 2162 Nr. 38 DStR 2024 S. 1700 Nr. 30 DStRE 2024 S. 1010 Nr. 16 RAAAJ-68867
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