Gesetze: EStG § 37 Abs. 1 und 3AO 1977 § 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1
Hinterziehung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen durch unrichtige Angaben in der Jahressteuererklärung
Leitsatz
Der objektive Tatbestand einer Hinterziehung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen kann bereits dann erfüllt sein, wenn der Steuerpflichtige durch unrichtige Angaben in der Jahressteuererklärung bewirkt, daß neben der Jahreseinkommensteuer für den vergangenen Veranlagungszeitraum auch die Einkommensteuer-Vorauszahlungen für einen nachfolgenden Veranlagungszeitraum (§ 37 Abs. 3 Satz 2 EStG) von der Finanzbehörde nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 600 BFH/NV 1997 S. 369 Nr. -1 VAAAA-95951
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