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BFH Urteil v. - VII R 74/96 BStBl 1997 II S. 600

Gesetze: EStG § 37 Abs. 1 und 3AO 1977 § 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1

Hinterziehung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen durch unrichtige Angaben in der Jahressteuererklärung

Leitsatz

Der objektive Tatbestand einer Hinterziehung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen kann bereits dann erfüllt sein, wenn der Steuerpflichtige durch unrichtige Angaben in der Jahressteuererklärung bewirkt, daß neben der Jahreseinkommensteuer für den vergangenen Veranlagungszeitraum auch die Einkommensteuer-Vorauszahlungen für einen nachfolgenden Veranlagungszeitraum (§ 37 Abs. 3 Satz 2 EStG) von der Finanzbehörde nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 600
BFH/NV 1997 S. 369 Nr. -1
VAAAA-95951

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