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BFH Urteil v. - X R 119/92 BStBl 1997 II S. 6

Gesetze: AO 1977 §§ 108, 233a, 238EGAO Art. 97 § 15 Abs. 5EStG § 36 Abs. 1 und Abs. 4BGB §§ 187, 188

Beginnt der Zinslauf am 1. April und endet er (mit Fälligkeit der Einkommensteuer-Abschlußzahlung) am 30. April ist bereits ein voller Zinsmonat i. S. des § 238 Abs. 1 AO erreicht

Leitsatz

Auch in den Fällen, in denen eine Einkommensteuer-Nachzahlung zum 30. April des zweiten auf das Entstehungsjahr folgenden Jahres fällig wurde, entstand nach § 233a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 AO 1977 - in der bis einschließlich 1993 geltenden Fassung - i. V. m. § 238 AO 1977 grundsätzlich ein Zinsanspruch.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 6
LAAAA-95950

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