Die Prüfung der Wirtschaftsfachwirte
10. Aufl. 2024
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Musterprüfungen
1. Prüfungsanforderungen der Wirtschaftsfachwirte für die 2. Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen
1.1 Zulassungsvoraussetzungen
Zur 2. Teilprüfung, Handlungsspezifische Qualifikationen, ist zuzulassen, wer
die 1. Teilprüfung (Wirtschaftsbezogene Qualifikationen; Grundlagenteil) abgelegt hat, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
eine einschlägige Berufspraxis nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Rechtsverordnung nachweist.
Abweichend davon, kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
1.2 Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
1.2.1 Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei aufeinander abgestimmten Situationsaufgaben von insgesamt 480 Minuten auf der Basis einer (gemeinsamen) betrieblichen Situationsbeschreibung. Inhalt der schriftlichen Prüfung sind die Handlungsbereiche nach § 5 der Rechtsverordnung:
Betriebliches Management
Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
Logistik
Marketing und Vertrieb
Führung und Zusammenarb...