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Verfahrensrecht | Zur Verletzung des Steuergeheimnisses (BFH)
Eine Verletzung des
Steuergeheimnisses liegt nicht vor, wenn (Roh-)Gewinndaten und Vertriebskosten
des Bauträgers von zu sanierenden Wohnungen für die korrekte Berechnung der
Absetzung für Abnutzung gemäß den §§
7h und
7i EStG
in einem Prüfungsbericht dargestellt werden und deshalb die Erwerber der
Wohnungen und Feststellungsbeteiligten von diesen Daten Kenntnis erlangen
könnten (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO ist die Offenbarung der das Steuergeheimnis betreffenden Verhältnisse eines Dritten zulässig, wenn sie u.a. der Durchführung eines Besteuerungsverfahrens dient.
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die Frage, welche Daten im Rahmen einer Außenprüfung in Bezug auf §§ 7h und 7i EStG ermitte...