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Grundsteuer | AdV einer Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell (BFH)
Die Bewertungsvorschriften der
§§ 218 ff.
BewG i.d.F. des Grundsteuer-Reformgesetzes vom
(BGBl I 2019, 1794) sind bei der im
Aussetzungsverfahren gemäß
§ 69 Abs. 3
FGO gebotenen summarischen Prüfung verfassungskonform
dahin auszulegen, dass auf der Ebene der Grundsteuerwertfeststellung im
Einzelfall der Nachweis eines niedrigeren (gemeinen) Werts erfolgen kann.
Hierfür ist regelmäßig der Nachweis erforderlich, dass der Wert der
wirtschaftlichen Einheit den festgestellten Grundsteuerwert derart
unterschreitet, dass sich der festgestellte Wert als erheblich über das normale
Maß hinausgehend erweist ( (AdV);
veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten über die Grundstücksbewertung nach dem neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht (Bun...