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Steuern mobil Nr. 6 vom 01.06.2024

Abzug von Beratungs-, Vertretungs- und Prozesskosten als Werbungskosten

Rechtsverfolgungskosten eines Berufssoldaten für ein gegen ihn geführtes Wehrdisziplinarverfahren sind nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzenhof als Werbungskosten abzugsfähig. Das gilt auch dann, wenn das Verfahren wegen eines strafbaren Kommentars in den privaten sozialen Medien eingeleitet wurde. Die zur Abzugsfähigkeit von Prozesskosten eines Strafverfahrens ergangene Rechtsprechung ist auf arbeitsrechtliche oder dienstrechtliche Verfahren nicht übertragbar.

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In unserer Januar-Ausgabe 2022 hatten wir Sie in unserer Rubrik „Anhängige BFH-Verfahren“ über ein steuerzahlerfreundliches Urteil des FG Köln informiert. – Es wurde jetzt vom Bundesfinanzhof bestätigt.

Die Richter aus der Domstadt hatten entschieden: Rechtsanwaltskosten für die Vertretung in einem Disziplinarverfahren können auch dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Verfahren wegen eines strafbaren Kommentars in den privaten sozialen Medien eingeleitet wurde. Die strenge Rechtsprechung des Bu...