Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kuchenverkauf an Schulen und Kitas ist regelmäßig nicht nachhaltig
Der Verkauf von gespendeten Kuchen auf einem Sommerfest oder die Durchführung einer Tombola auf der Abschlussfeier durch den Elternbeirat oder Förderverein eines Kindergartens oder einer Schule sind grds. umsatzsteuerlich nicht relevant, da regelmäßig keine nachhaltige Tätigkeit vorliegt. Ist dies ausnahmsweise anders, kann die Kleinunternehmerregelung helfen. Bei Elternbeiräten ist dabei allerdings eine Besonderheit zu beachten.
Dies ist ein kostenloser Probe-Beitrag aus Steuern mobil – dem NWB Audio-Magazin. Sie haben Interesse und möchten dieses als App oder CD testen? Mehr dazu erfahren Sie in unserem Shop.
Immer mal wieder taucht die Frage auf, ob der Verkauf von Kaffee und Kuchen bei Veranstaltungen eines Kindergartens oder einer Schule umsatzsteuerpflichtig ist. Wenn § 2b UStG anzuwenden ist. – Der erste Gedanke der Praktiker gilt hier der Kleinunternehmerregelung, obwohl das ja eigentlich nicht der Systematik entspricht.
Nach der Kleinunternehmerregelung wird bekanntlich keine Umsatzsteuer erhoben, wenn die Einnahmen zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 € nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr 50.00...