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Steuern mobil Nr. 6 vom 01.06.2024

Neufassung der GoBD berücksichtigt Änderungen durch DAC7

Das Bundesfinanzministerium hat sein Schreiben aus dem Jahr 2019 zu den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) überarbeitet. Es wurden die Änderungen aufgrund des „Gesetzes zur Umsetzung der DAC7-Richtlinie“ eingearbeitet. Aktualisiert wurden insbesondere die Ausführungen zum Umfang und Ausübung des Rechts auf Datenzugriff durch die Finanzverwaltung.

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Das Bundesfinanzministerium hat sein Schreiben aus dem Jahr 2019 zu den GoBD überarbeitet – also zu den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Dabei wurden die Änderungen aufgrund des „Gesetzes zur Umsetzung der DAC7-Richtlinie“ eingearbeitet. Die neuen GoBD gelten seit dem .

Aktualisiert wurden insbesondere die Ausführungen zum Umfang und zur Ausübung des Rechts auf Datenzugriff durch die Finanzverwal...