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Gesetzgebung | Keine Reduzierung der Festsetzungsfrist im Fall der Steuerhinterziehung geplant (hib)
Die Festsetzungsfrist im Fall der Steuerhinterziehung soll
weiterhin 10 Jahre betragen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung
(BT-Drucks. 20/11604) auf eine umfangreiche
Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz
(BT-Drucks. 20/11288) hervor. Nach Ansicht der Fragesteller drohe die geplante
Verkürzung der Aufbewahrungspflicht von Buchungsbelegen als umfassendste
Maßnahme des BEG IV aufgrund der strafrechtlichen Inkonsistenz de facto
leerzulaufen.
Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Die Bundesregierung beabsichtigt keine Verkürzung der zehnjährigen Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung. Diese dient dem Ziel, Steuerhinterziehung konsequent zu bekämpfen.
Wer Steuern hinterzieht oder leichtfertig verkürzt, ist n...