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Gesetzgebung | Keine Reduzierung der Festsetzungsfrist im Fall der Steuerhinterziehung geplant (hib)
Die Festsetzungsfrist im Fall der Steuerhinterziehung soll weiterhin 10 Jahre betragen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 20/11604) auf eine umfangreiche Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BT-Drucks. 20/11288) hervor. Nach Ansicht der Fragesteller drohe die geplante Verkürzung der Aufbewahrungspflicht von Buchungsbelegen als umfassendste Maßnahme des BEG IV aufgrund der strafrechtlichen Inkonsistenz de facto leerzulaufen.
Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Die Bundesregierung beabsichtigt keine Verkürzung der zehnjährigen Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung. Diese dient dem Ziel, Steuerhinterziehung konsequent zu bekämpfen.
Wer Steuern hinterzieht oder leichtfertig verkürzt, ist n...