Fehlt bei der Abtretung der Eheleute zustehenden Steuererstattungsansprüche auf der Abtretungsanzeige die Unterschrift eines Ehegatten, bleibt die Abtretung des Anspruchs wirksam, der dem anderen Ehegatten zusteht
Leitsatz
Fehlt in der Abtretungsanzeige, nach der die Erstattungsansprüche von Ehegatten aus der Einkommensteuer-Veranlagung abgetreten worden sind, die Unterschrift eines Ehegatten, so wird dadurch die Wirksamkeit der Abtretung des Erstattungsanspruchs, soweit er auf den Ehegatten entfällt, der die Anzeige unterschrieben hat, nicht berührt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 522 BFH/NV 1997 S. 366 Nr. -1 FAAAA-95913
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