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Grundsteuer | Hebesatzempfehlungen für Hessens Kommunen (FinMin)
Die Hessische Steuerverwaltung hat
den Kommunen Hebesatzempfehlungen für die Grundsteuer A und B für das Jahr 2025
mitgeteilt. Zielsetzung der Empfehlung war die aufkommensneutrale Umsetzung der
Grundsteuerreform.
Hintergrund: Mit der Grundsteuerreform wurde die Grundsteuer im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt. Die Reform der Grundsteuer soll nach dem Willen von Bund und Ländern aufkommensneutral umgesetzt werden. Das bedeutet, dass eine Kommune 2025 nach dem neuen Recht etwa gleich viel einnehmen soll wie 2024 nach dem alten Recht. Das heißt nicht, dass die Grundsteuer für den individuellen Steuerpflichtigen belastungsneutral sein muss. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Steuerzahlung aufgrund der neuen Steuermessbeträ...