Die tarifbegünstigte Veräußerung des gesamten Anteils an einer Gemeinschaftspraxis setzt u. a. voraus, daß die freiberufliche Tätigkeit für eine gewisse Zeit eingestellt wird - Gegensatz zur Veräußerung nur eines Teils des Praxisanteils -
Leitsatz
Die tarifbegünstigte Veräußerung eines Praxisanteils i. S. der §§ 18 Abs. 3, 34 EStG setzt die Übertragung aller wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen der freiberuflichen Tätigkeit einschließlich des Patienten-/Mandantenstammes voraus (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung). Hierzu ist bei Veräußerung des gesamten Anteils an einer Praxis - im Gegensatz zur Veräußerung nur eines Teils des Praxisanteils - erforderlich, daß die freiberufliche Tätigkeit in dem bisher örtlich begrenzten Wirkungskreis für eine gewisse Zeit eingestellt wird (Abgrenzung zum , BFHE 176, 520, BStBl II 1995, 407).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 498 BFH/NV 1997 S. 214 Nr. -1 MAAAA-95902
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