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Einkommensteuer | Ansatzvoraussetzungen für eine Pensionsrückstellung (BFH)
Der Ansatz einer
Pensionsrückstellung ist zugelassen, "wenn und soweit" die in
§ 6a Abs. 1
EStG angeführten Voraussetzungen erfüllt sind; dazu muss
die schriftlich erteilte Zusage eindeutige Angaben zu Art, Form,
Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen
enthalten. Fehlt es an dieser Eindeutigkeit der Zusage einer
Versorgungskomponente, hindert dies eine Rückstellung für die Zusage einer
anderen Versorgungskomponente (bei Teilbarkeit der zugesagten Leistungen)
insoweit nicht. Sind daher die Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente
mit Erreichen der Regelaltersgrenze eindeutig bestimmt, ist hierfür eine
Pensionsrückstellung zu bilden, auch wenn die Pensionszusage keine eindeutigen
Angaben zu den Voraussetzungen eines vorzeitigen Altersrentenbezug...