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Gesetzgebung | u.a. Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte (BMJ)
Die Bundesregierung hat am den Gesetzentwurf zur Anhebung
des Zuständigkeitsstreitwerts für die Amtsgerichte und Spezialisierung der
Justiz in Zivilsachen beschlossen.
Hierzu führt das Bundesministerium der Justiz (BMJ) u.a. weiter aus:
Der Gesetzesentwurf hat insbesondere das Ziel, die Zivilgerichtsbarkeit zu stärken und sie bürgernäher auszugestalten. Dazu gehört auch das Anliegen, wieder mehr Zivilverfahren vor die Amtsgerichte zu bringen. Dadurch soll deren Schwächung durch die seit Jahren abnehmenden Fallzahlen und letztendlich die Schließung insbesondere kleinerer Amtsgerichtsstandorte vermieden werden. Den Bürgern soll weiterhin ein ortsnaher und leichter Zugang zur Justiz gewährt werden.
Zur Umsetzung dieses Anliegens soll der Zuständigkeitsstreitwert der ...