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BPatG Urteil v. - 2 Ni 25/22

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des deutschen Patents DE 10 2011 003 843 (Streitpatent), das am 9. Februar 2011 unter Inanspruchnahme der Priorität JP 2010-026062 vom 9. Februar 2010 angemeldet worden ist und das die Bezeichnung "SiC-Halbleitervorrichtung und Verfahren zu ihrer Herstellung" trägt. Der Hinweis auf die Erteilung des Streitpatents wurde am 28. Januar 2021 veröffentlicht.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2024:290224U2Ni25.22.0

Fundstelle(n):
DAAAJ-68140

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