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LSG Chemnitz Beschluss v. - L 7 AS 142/24 B ER

Gesetze: SGB II § 13 Abs. 3; SGB X § 2 Abs. 3; SGB II § 7b; SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Nach einem umzugsbedingten Wechsel der örtlichen Zuständigkeit ist der bisher örtlich zuständige Leistungsträger nicht berechtigt, aufgrund eines angenommenen Wegfalls der Erreichbarkeit die von ihm bewilligten Leistungen vor Fortsetzung der Leistungserbringung durch den nunmehr zuständigen Leistungsträger aufzuheben, soweit der erwerbsfähige Leistungsberechtigte für den örtlich zuständig gewordenen Leistungsträger erreichbar ist.

Fundstelle(n):
ZAAAJ-68124

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