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Online-Nachricht - Dienstag, 04.06.2024

Internationales | Nichtbeanstandungsregelung für § 12 Steueroasen-Abwehrgesetz (BMF)

Das BMF hat im Hinblick auf die Anwendung des § 12 StAbwG eine Nichtbeanstandungsregelung erlassen. Danach wird es für Geschäftsjahre, die vor dem begonnen haben, nicht beanstandet, wenn die Aufzeichnungen erstmals bis zum abgegeben werden ().

Hinweis:

Das Schreiben ersetzt das BStBl 2024 I S. 253. Bereits damals hatte das BMF eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum erlassen (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 23.2.2024).

Das nun herausgegebene Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: , veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)