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RückAbzinsV | Abzinsungszinssätze für Juni 2024
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Juni 2024 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Nach BilMoG sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.
Quelle: Deutsche Bundesbank