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Schenkungsteuer | Freibetrag bei Übertragung von Vermögen auf eine Familienstiftung (BFH)
Beim Übergang von Vermögen auf eine
Familienstiftung ist für die Bestimmung der anwendbaren Steuerklasse und des
Freibetrags als "entferntest Berechtigter" zum Schenker derjenige anzusehen,
der nach der Stiftungssatzung potentiell Vermögensvorteile aus der Stiftung
erhalten kann. Unerheblich ist, ob die Person zum Zeitpunkt des
Stiftungsgeschäfts schon geboren ist, jemals geboren wird und tatsächlich
finanzielle Vorteile aus der Stiftung erlangen wird (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden der Übergang von Vermögen auf Grund eines Stiftungsgeschäfts unter Lebenden. In diesem Fall ist gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG der Besteuerung das Verwandtschaftsverhältnis des nach der Stiftungsurkunde entferntest Berechtigten ...