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BFH Urteil v. - IX R 91/94 BStBl 1997 II S. 398

Gesetze: EStDV 1986 § 82g

Bindungswirkung der Bescheinigung nach § 82g Abs. 1 Satz 3 EStDV

Leitsatz

Die Bescheinigung nach § 82g Abs. 1 Satz 3 EStDV 1986 ist hinsichtlich der in Satz 1 genannten bau- und raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen bindend, wenn die Gemeindebehörde eine Baumaßnahme i. S. des § 43 Abs. 3 Satz 2 StBauFG bescheinigt und sich aus den Umständen ergibt, daß die Gemeindebehörde alle von ihr zu beurteilenden Voraussetzungen des § 82g EStDV 1986 geprüft und als erfüllt angesehen hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 398
BFH/NV 1997 S. 212 Nr. -1
PAAAA-95859

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