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VG Karlsruhe 23.04.2024 8 K 615/23, NWB 22/2024 S. 1503

Corona | Kein Pflegebonus für Pflegehilfskräfte

Aus der gesetzlichen Bestimmung des § 26e Abs. 3 Satz 1 Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) lässt sich kein Anspruch für eine Pflegehilfskraft auf Zahlung der begehrten Prämie ableiten.

Anmerkung:

Ein Krankenhaus erhielt auf Grundlage einer Bestimmung im KHG Bundesmittel zum Zweck der Auszahlung von Prämien i. H. von 2.203,82 € für Pflegefachkräfte wegen einer besonderen Belastung durch die vollstationäre Behandlung von Patienten, die mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert waren. Mit ihrer auf die Zahlung der Prämie gerichteten Klage machte eine Pflegehilfskraft ohne Erfolg geltend, dass sie sich im Rahmen ihres Dienstes ebenfalls mit Corona-infizierten Patienten befassen musste. Nach Ansicht des Gerichts ist der Wortlaut des § 26e Abs. 3 Satz 1 KHG eindeutig, denn er hebe auf Pflegefachkräf...