Kein Darlehenskonto, sondern Kapitalkonto des Kommanditisten bei Erfassung von Verlusten neben Gewinnen, Entnahmen und Einlagen auf dem einzigen neben dem festen Kapitalkonto geführten Konto
Leitsatz
Wird neben dem (festen) Kapitalkonto lediglich ein weiteres Konto zur Erfassung von Gewinnen, Einlagen und Entnahmen der Kommanditisten geführt, handelt es sich nicht um ein Darlehenskonto, wenn auf dem Konto auch Verluste verbucht werden. Bestehen insoweit Zweifel, so ist anhand der sonstigen Umstände des Falles zu untersuchen, ob es sich bei den von den Kommanditisten vereinnahmten Beträgen um Entnahmen oder um Darlehen handelt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 36 BFH/NV 1997 S. 41 Nr. -1 OAAAA-95842
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