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Bewertung | Unanwendbarkeit der steuerlichen Liegenschaftszinssätze in Berlin (FG)
Das FG Berlin-Brandenburg hat sich mit den Liegenschaftszinssätzen befasst, die bei der Bewertung von Grundstücken im typisierten Ertragswertverfahren für die Zwecke der Erbschaft- und Schenkung- sowie Grunderwerbsteuer anzuwenden sind. Es hat entschieden, dass nicht die vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin veröffentlichten steuerlichen Liegenschaftszinssätze, sondern die für den Steuerpflichtigen regelmäßig günstigeren allgemeinen Liegenschaftszinssätze des Gutachterausschusses anzuwenden sind (, 3 K 3055/22 und 3 K 3022/22; Revisionen zugelassen).
Hintergrund: Der Gutachterausschuss veröffentlicht seinem gesetzlichen Auftrag entsprechend (s. § 193 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BauGB) jährlich allgemeine Liegenschaftszinssätze für...