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Bewertung | Unanwendbarkeit der steuerlichen Liegenschaftszinssätze in Berlin (FG)
Das FG Berlin-Brandenburg hat sich
mit den Liegenschaftszinssätzen befasst, die bei der Bewertung von Grundstücken
im typisierten Ertragswertverfahren für die Zwecke der Erbschaft- und
Schenkung- sowie Grunderwerbsteuer anzuwenden sind. Es hat entschieden, dass
nicht die vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin
veröffentlichten steuerlichen Liegenschaftszinssätze, sondern die für den
Steuerpflichtigen regelmäßig günstigeren allgemeinen Liegenschaftszinssätze des
Gutachterausschusses anzuwenden sind (, 3 K 3055/22 und 3 K 3022/22;
Revisionen zugelassen).
Hintergrund: Der Gutachterausschuss veröffentlicht seinem gesetzlichen Auftrag entsprechend (s. § 193 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BauGB) jährlich allgemeine Liegenschaftszinssätze für...