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Gesetzgebung | Digitale-Dienste-Gesetz in Kraft getreten (Bundesregierung)
Das Digitale-Dienste-Gesetz ist am in Kraft getreten. Hierauf macht die Bundesregierung aufmerksam.
Hintergrund: Digitale Dienste, wie beispielsweise die von Online-Kaufhäusern oder Suchmaschinen, müssen vertrauenswürdig sein – ihre Produkte sicher, ihre Inhalte legal. Europaweit gibt es dafür einen einheitlichen Rechtsrahmen, den Digital Services Act (DSA). Der DSA verpflichtet Anbieter digitaler Dienste, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Sehr große Plattformen und Suchmaschinen müssen den DSA bereits seit dem einhalten. Das überwacht die EU-Kommission. Für alle anderen Betreiber gilt der DSA seit dem . Die Einhaltung der Regeln, kontrolliert in Deutschland vor allem die Bundesnetzagentur. Grundlage dafür ist das Digitale-Dienst...